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   OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20   

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OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20 (https://dejure.org/2020,42204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2020 - 8 LA 92/20 (https://dejure.org/2020,42204)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2020 - 8 LA 92/20 (https://dejure.org/2020,42204)
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  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das verfassungsrechtliche Petitionsrecht ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (BVerfG, Beschl. v. 22.4.1953 - 1 BvR 162/51 -, juris Rn. 27).

    Allerdings gilt dies nur für zulässige Petitionen, woran es etwa fehlt, wenn gesetzlich Verbotenes gefordert wird oder die Form der Petition den Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sind, sie also etwa beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat (BVerfG, Beschl. v. 22.4.1953 - 1 BvR 162/51 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 16.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Gegenstand einer Petition kann eine Eingabe in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse sein; es steht jedermann frei, sich durch eine Petition für die Förderung welchen Anliegens auch immer einzusetzen (BVerwG, Beschl. v. 15.3.2017 - 6 C 16/16 -, juris Rn. 6), weshalb das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Bescheidung einer Petition nicht vom Vorliegen eines eigenen rechtlichen Interesses oder sonstiger schutzwürdiger Belange des Klägers am Gegenstand der Petition abhängig gemacht werden darf.

    Die durch Art. 17 GG gewährleistete Prüfung einer Petition erfordert eine nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Behandlung und Erledigung; darüber hinaus ist sie nicht justiziabel (BVerwG, Beschl. v. 15.3.2017 - 6 C 16/16 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).

    Der geltend gemachte Zulassungsgrund muss innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO soweit dargelegt werden, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 1 S 2712/17

    Anspruch auf Weiterleitung der Petition an alle Mitglieder der zuständigen Stelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Auch ein nicht näher spezifiziertes, pauschal formuliertes Anliegen ist ausreichend, sofern sich daraus erschließt, dass der Petent nicht lediglich sein Missfallen über eine bestimmte Handlung oder Entscheidung zum Ausdruck bringt, sondern ein Tätigwerden in eine bestimmte Richtung verlangt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.11.2018 - 1 S 2712/17 -, juris Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2009 - 2 NB 67/09

    Begründungsumfang bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund muss innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO soweit dargelegt werden, wie dies ohne anwaltlichen Beistand möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20

    Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 15 ZB 20.25

    Auslegung einer durch einen nicht anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 613/15

    Notar; Ruhegehalt; Kürzung; isolierter PKH-Antrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2020 - 8 LA 92/20
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist selbst von dem anwaltlich (noch) nicht gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO vertretenen Kläger im (isolierten) Prozesskostenhilfeverfahren für einen nur beabsichtigten, aber noch nicht gestellten Berufungszulassungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.1.1980 - 5 C 32/79 -, juris Rn. 11) die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen zu verlangen (BVerwG, Beschl. v. 11.2.2015 - 5 PKH 12/15 D -, juris Rn. 2 u. v. 30.7.2012 - 5 PKH 8/12 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.4.2020 - 4 A 3.8.2008/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25 u.a. -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.9.2017 - 4 A 613/15 -, juris Rn. 5f.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13.10.2020 - 1 BvR 2212/20 -, juris Rn. 2; zur älteren Rspr. vgl. einerseits Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.8.1997 - 12 L 3035/97 -, juris Rn. 4; andererseits Beschl. v. 20.1.1998 - 4 L 5475/97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.1998 - 4 L 5475/97

    Prozeßkostenhilfe; Antrag; Anwaltliche Vertretung; Zulassungsgrund

  • OVG Niedersachsen, 06.08.1997 - 12 L 3035/97

    Prozeßkostenhilfe; Zulassungsgrund; Anforderungen an die Darlegung; Anwaltliche

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